Das teilte die Bundesregierung in Antwort auf eine „Kleine Anfrage“ der Linke-Fraktion mit. Die Höhe der tatsächlich erfassten Geldstrafen auf Basis der Rückmeldungen der Justiz zu den Ermittlungsverfahren der Finanzkontrolle Schwarzarbeit im ersten Halbjahr 2022 lagen bei rund 21,7 Millionen Euro, wie es weiter hieß.
In den operativen Einheiten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit waren den Angaben zufolge zum 30. Juni 2022 insgesamt 7.684 Arbeitskräfte eingesetzt.