Das berichtet die „Rheinische Post“ (Freitagsausgabe) unter Berufung auf ein gemeinsames Schreiben von Städtetag, Landkreistag sowie Städte- und Gemeindebund an die Verkehrsminister und den Finanzminister. Darin heißt es, dass die Kosten nicht vollständig kompensiert werden.
„Die Deckelung des Ausgleichsbetrags auf drei Milliarden Euro bei gleichzeitiger Festlegung eines Ticketpreises von 49 Euro wälzt ein untragbares wirtschaftliches Risiko auf die Verkehrsunternehmen und die kommunalen Aufgabenträger ab.“ Die Spitzenverbände weiter: „Die Kommunen sehen keine Möglichkeit, einen nicht auskömmlichen Tarif einzuführen. Sie können die drohenden zusätzlichen Kosten nicht schultern.“ Mit der Einführung des „Deutschlandtickets“ werde das Finanzierungssystem des ÖPNV grundlegend verändert.
„Insbesondere können Kostensteigerungen nicht über eine Erhöhung der Fahrgeldeinnahmen kompensiert werden.“ Die Kommunen könnten den bundesweit gültigen Fahrschein aber nur einführen, „wenn die dadurch ausgelösten Kosten vollständig kompensiert werden“ und durch eine „Nachschusspflicht“ sichergestellt sei, dass Bund und Länder die mit dem Ticket verbundenen Einnahmeverluste der kommunalen Aufgabenträger auch bei einem Überschreiten des bislang gedeckelten Rahmens von drei Milliarden Euro „vollständig ausgleichen“. Die Einigung zwischen Bund und Ländern biete dafür aber noch keine ausreichende Grundlage. Darüber hinaus heißt es in dem Schreiben, aufgrund enormer Kostensteigerungen stünden vielerorts bereits Abbestellungen und Angebotseinschränkungen im Raum.
„Die angekündigte Erhöhung der Regionalisierungsmittel um eine Milliarde Euro löst dieses Drohszenario noch nicht auf.“ Den vereinbarten Ausbau- und Modernisierungspakt für den ÖPNV mit seinen ambitionierten Zielen könnten Städte, Landkreise und Gemeinden daher nicht unterzeichnen.