Nach dem Bundestag stimmte am Freitag auch der Bundesrat für die im Vermittlungsausschuss ausgehandelte Kompromissvariante. „Diejenigen, die jede Form von Mitwirkungspflicht für einen Anschlag auf die Menschenwürde halten, haben aus meiner Sicht vollkommen unrecht“, sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) kurz vor der Abstimmung.
Der Kompromiss sieht vor, dass die ursprünglich geplante sechsmonatige, weitgehend sanktionsfreie „Vertrauenszeit“ zu Beginn des „Bürgergeld“-Bezugs entfällt. Statt nur um zehn Prozent sollen die Regelleistungen von Beginn an in Stufen um bis zu 30 Prozent gekürzt werden können. Die bisherige Karenzzeit von zwei Jahren wird auf ein Jahr verkürzt. In dieser Zeit soll die Angemessenheit der Wohnung und des Vermögens nicht geprüft werden.
Das Schonvermögen bleibt künftig nur noch bis zu 40.000 Euro (statt 60.000 Euro) vor Anrechnung geschützt. Alle weiteren Haushaltsmitglieder dürfen mit 15.000 Euro nur noch halb so viel behalten wie ursprünglich geplant.