„Wir wollen erreichen, dass zwischen unseren unterschiedlichen Rechtssystemen Beweismittel einfacher ausgetauscht werden können“, sagte er der „Süddeutschen Zeitung“. Zudem sollten Zeugen nicht unnötig oft vernommen werden.
Derzeit ermitteln neben dem Internationalen Strafgerichtshof mehrere Nationen, auch Deutschland. Auch bei der Beweissicherung setze er auf internationale Koordination, so Buschmann. „Da könnten viele Hunderttausend Beweismittel zusammenkommen, die wir systematisch und möglichst digital vorhalten werden.“ Deutschland sei entschlossen, sich in führender Rolle bei den Ermittlungen zu engagieren.
„Wir werden einen langen Atem haben.“ Der deutsche Justizminister will auch die internationale Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen verbessern, die Augenzeugen von Kriegsverbrechen in der Ukraine aufsuchen und befragen. Die Beweiserhebung müsse professionell geschulten Ermittlern überlassen bleiben, sagte er. „Wer zusehen musste, wie Menschen ermordet wurden oder wer selbst Opfer sexueller Gewalt wurde, ist zutiefst traumatisiert. Die Ermittlungspersonen müssen psychologisch extrem gut ausgebildet sein, damit sie den Schaden nicht erhöhen“, sagte Buschmann.
Zum anderen müssten diese Vernehmung so geführt sein, „dass sie auch hier den strafprozessualen Qualitätsstandards entsprechen – also dass die Fragen beispielsweise nicht suggestiv sind“. Viele NGOs leisteten fantastische Arbeit. „Wir wollen den Kontakt von NGOs zu den Opfern von Kriegsverbrechen nicht unterbrechen. Aber die Konfrontation mit traumatisierenden Ereignissen sollte auf das unbedingt notwendige Maß reduziert werden“, sagte der Minister.
Mit Blick auf die jüngsten Auseinandersetzungen zwischen den Regierungsparteien forderte Buschmann die Regierungspartner auf, sich an den Koalitionsvertrag zu halten. „Mein Haus führt aktuell häufiger mit dem Innenministerium Debatten zu Fragen, die wir im Koalitionsvertrag eigentlich schon beantwortet haben“, sagte er. „Wir sollten uns als Regierung nicht permanent selbst ein Bein stellen.“
Die Aktionen der Klimaaktivisten der „Letzten Generation“ beobachtet Buschmann weiter kritisch. Allerdings sieht er derzeit keinen Anlass, die Strafen für das Festkleben auf öffentlichem Straßenland zu verschärfen. „Nach Aktionen im Straßenverkehr gab es bereits Verurteilungen. Da reicht das strafrechtliche Instrumentarium aus“, sage er der SZ. Bei Aktionen in Museen seien hingegen Strafbarkeitslücken denkbar.
„Darum könnte man erwägen, ein Delikt zu schaffen, wonach man im Museum Kunstwerke nicht bewerfen oder sonst wie gefährden darf.“ Erst wolle er aber abwarten, wie Gerichte in diesen Fällen entscheiden, so Buschmann.