Die Allgemeinverfügung sei gültig ab 10. Dezember, 0 Uhr, und „vorerst“ bis zum Ablauf des 8. Januar 2023, teilte die Stadtverwaltung am Freitag mit. Das Verbot erstrecke sich auf alle Straßen, die für Rettungseinsätze und Gefahrenabwehrmaßnahmen besonders kritisch seien, sowie alle Bereiche der Bundesautobahnen, inklusive Autobahnschilderbrücken.
Eine entsprechende Straßenliste soll im Internet veröffentlicht werden. Das bedeutet, dass sowohl das Veranstalten von als auch die Teilnahme an solchen Versammlungen und Protestaktionen verboten ist. Der Aufruf zur Teilnahme an einer untersagten Versammlung sei strafbar, so die Stadt München. In Abstimmung mit dem Polizeipräsidium München erachtet das Kreisverwaltungsreferat die Einschränkung des Versammlungsrechts „aufgrund der Erfahrungen in den letzten Tagen“ als erforderlich. Die am Montagmorgen am Stachus stattgefundene Versammlung war bislang die einzige Protestaktion, die im Vorfeld medial angekündigt worden war; Die Versammlungsbehörde und das Polizeipräsidium München hatten daraufhin versucht, der Versammlungs- und Meinungsfreiheit einen angemessenen Raum zu geben und dabei gleichzeitig durch entsprechende Auflagen die Erfordernisse der Gefahrenabwehr umzusetzen – aber schlechte Erfahrung dabei gemacht. Die Reglementierungen seien von den Aktivisten gänzlich missachtet und jegliche Kommunikation mit den Behörden ausdrücklich abgelehnt worden.