Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch, dass die Regelung mindestens bis zum 30. Juni 2023 gelten soll. Betriebe können Kurzarbeit demnach weiter unter vereinfachten Bedingungen beantragen.
So bleibt die Zahl der Beschäftigten, die vom Arbeitsausfall betroffen sein müssen, für die Betriebe von mindestens einem Drittel auf mindestens zehn Prozent abgesenkt. Auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden vor der Gewährung von Kurzarbeitergeld wird unterdessen weiter vollständig verzichtet. Auch Leiharbeitnehmern wird der Bezug von Kurzarbeitergeld weiterhin ermöglicht. „Kurzarbeit bleibt weiter eine stabile Brücke über ein tiefes wirtschaftliches Tal“, sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD).