„Das Beispiel von Twitter zeigt eindrücklich, wie problematisch und sogar gefährlich es ist, wenn eine einzelne Person ein Unternehmen kontrolliert, das einen so großen Einfluss auf die öffentliche Meinungsbildung hat“, sagte Schnitzer dem „Handelsblatt“ (Freitagausgabe). Im Fall von Twitter gehe es um eine „dominante Markstellung“ in einem Markt, „wo größte Sorgfalt notwendig ist, weil durch Fehlinformationen nachweislich großer Schaden angerichtet werden kann“.
Daher reiche hier aus Sicht der Vorsitzenden des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung eine nachträgliche Überprüfung von missbräuchlicher Ausnutzung von Marktmacht nicht aus. Es müssten stattdessen die „Ex-ante Regeln“ der EU-Vorschriften zu digitalen Märkten (Digital Markets Act; kurz: DMA) genutzt werden, um den Wettbewerb zu stärken. Die Regeln beziehen sich auf Themen, die direkten Wettbewerbsbezug haben, wie zum Beispiel keine Selbstbevorzugung, kein Missbrauch der Plattform, um andere auszuschließen. Zudem, so Schnitzer, müsse durch Regulierung sichergestellt werden, dass die Plattform nicht für manipulative Zwecke missbraucht werde. Handlungsbedarf sieht auch der Vorsitzende der Monopolkommission, Jürgen Kühling. „Das höchst irritierende Verhalten von Elon Musk und des Unternehmens Twitter in den jüngsten Tagen gibt Anlass zu großer Sorge“, sagte Kühling dem „Handelsblatt“. Die EU-Vorschriften für Digitalkonzerne müssten sich jetzt bewähren und notfalls angepasst werden. „Plattformen wie Twitter sind von so großer Relevanz für die Demokratie, dass sie nicht durch willkürliche Hausregeln gesteuert werden können“, betonte Kühling. „Sperren und Löschen nach Gutsherrenart geht jedenfalls nicht.“