Das teilte eine Sprecherin der Behörde mit, wie das „Handelsblatt“ berichtet. Im Vorjahr waren es demnach 127 Bescheide.
Das LBA machte keine Angaben zur Höhe der Bußgelder und zu den betroffenen Airlines. In Deutschland ist das Luftfahrt-Bundesamt die offizielle Durchsetzungs- und Beschwerdestelle für die Rechte der Fluggäste. Auch die Zahl der Bußgeldverfahren wegen nicht fristgerechter Flugticketerstattung bewegt sich auf niedrigem Niveau. Laut Behördenangeben wurden in diesem Jahr (stand: 30.11.2022) 189 Verfahren eingeleitet, im Jahr 2021 waren es 476 Verfahren. In diesem Sommer mussten insbesondere wegen Personalengpässen an Flughäfen und bei Airlines Tausende Flüge gestrichen werden. Vor diesem Hintergrund ging beim LBA eine Vielzahl von Verbraucherbeschwerden ein. Allein in diesem Jahr waren es demnach 2.243 Beschwerden (2021: 1.430 Beschwerden) über Airlines – davon 743 (2021: 946) über Verstöße gegen die gesetzlich vorgeschriebene Frist von sieben Tagen für die Rückerstattung bei gestrichenen Flügen.