Die förderfähige Beratungskosten betragen dabei maximal 3.500 Euro je Projekt, wobei je nach Region 50 oder 80 Prozent davon per Zuschuss übernommen werden. Den höheren Zuschuss gibt es in den Regionen Lüneburg und Trier sowie den neuen Bundesländern, aber ohne Berlin und ohne die Region Leipzig.
Bei Betriebsstätten im Rest des Landes ist nur die niedrigere Förderung möglich, also die Hälfte der tatsächlichen Beratungskosten. Das Förderprogramm startet ab dem 1. Januar 2023 und läuft bis Ende 2026. In diesem Zeitraum kann jedes förderberechtigte Unternehmen maximal fünf in sich abgeschlossene Beratungen gefördert bekommen, jedoch nicht mehr als zwei pro Jahr. Ziel des Bundesprogramms „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ sei es, die Erfolgsaussichten, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Beschäftigungs- und Anpassungsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen zu stärken, wie das Wirtschaftsministerium mitteilte.