„Auf der Grundlage des Eckpunktepapiers zum Selbstbestimmungsgesetz von Juni 2022 erarbeiten wir mit dem Bundesjustizministerium derzeit einen Referentenentwurf“, sagte die Grünen-Politikerin den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Samstagausgaben). „Wir arbeiten daran, dass es hier schnell vorangeht und wir diesen Prozess vor der parlamentarischen Sommerpause in 2023 abschließen können.“
Mit dem neuen Gesetz können Erwachsene mit einem Gang zum Standesamt ihren Vornamen und ihren Geschlechtseintrag ändern lassen. Benötigt wird dafür lediglich eine eidesstattliche Erklärung. Damit will die Ampelkoalition den Alltag von Transsexuellen verbessern. Das bisherige „Transsexuellengesetz“ aus dem Jahr 1981 sieht vor, dass Betroffene für die Änderung von Name oder Geschlechtseintrag zwei psychologische Gutachten einholen und die Änderung vor Gericht erwirken müssen. Zuletzt hatte es Kritik an Verzögerungen bei der Ausarbeitung des Gesetzentwurfs gegeben, der für das Ende des laufenden Jahres angekündigt war. Die Ursprungsfassung des „Transsexuellengesetzes“ hatte unter anderem Zwangssterilisationen vorgesehen und war aufgrund von Urteilen des Bundesverfassungsgerichts mehrmals angepasst worden.