Das geht aus einem Referentenwurf des Bundesinnenministeriums und Bundesarbeitsministeriums für das Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung hervor, über den die Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ in ihren Samstagausgaben berichten werden. „Die Regelungen des Gesetzentwurfs können nach Einschätzung der Bundesregierung die Einwanderung qualifizierter Drittstaatsangehöriger zum Zweck der Erwerbsmigration um jährlich 50.000 Personen erhöhen“, heißt es darin.
Dem Papier zufolge plant die Bundesregierung die Einführung einer sogenannten „Chancenkarte“ auf Basis eines Punktesystems für Menschen mit einem ausländischen, mindestens zweijährigen Berufsabschluss. „Zu den Auswahlkriterien gehören Sprachkenntnisse, Berufserfahrung, Alter und Deutschlandbezug“, heißt es. Die „Chancenkarte“ biete Möglichkeiten zur Probearbeit oder Nebenbeschäftigung. „Um die Chancenkarte zu erhalten, müssen mindestens sechs Punkte erreicht werden“, heißt es im Entwurf.
Weiter soll eine Aufenthaltserlaubnis auf Grundlage einer sogenannten Anerkennungspartnerschaft für vorqualifizierte Drittstaatenangehörige eingeführt werden, wodurch ein Anerkennungsverfahren erst im Inland begonnen werden muss. „Beschäftigte und Arbeitgeber verpflichten sich, das Anerkennungsverfahren zügig durchzuführen“, heißt es weiter. Im Gegenzug könne die Fachkraft in Deutschland bereits vom ersten Tag an eine Beschäftigung aufnehmen, die existenzsichernd sein soll. Zudem will die Ampel das System der „Blauen Karte“ weiterentwickeln.
Für Inhaber diese Aufenthaltstitels für Hochschulabsolventen soll der Arbeitgeberwechsel und der Familiennachzug vereinfacht werden. Weiter will die Bundesregierung ausländischen Studenten die Arbeit in Deutschland leichter ermöglichen, indem die Nebenbeschäftigung bei Studienaufenthalten erleichtert werden. „Damit sollen verstärkt auch Studierende aus dem Ausland gewonnen werden, die ein erhebliches Potenzial als zukünftige akademische Fachkräfte mitbringen“, heißt es im Entwurf. „Zudem werden einige Verbote von Nebentätigkeiten, vor allem beim Sprachkursbesuch, aufgehoben.“
Um Schwierigkeiten bei der Fachkräfteeinwanderung zu lösen, soll eine Erstansprechstelle für Fachkräfte und Unternehmen im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) eingerichtet werden.