Das Gericht der Europäischen Union hat entschieden, dass der Auftrag zur Einrichtung der Beschaffungsplattform derzeit nicht vergeben werden darf, wie das „Handelsblatt“ (Donnerstagausgabe) berichtet. Die EU-Kommission ist mit einer Klage konfrontiert, die das Ziel hat, dass die bisherige Ausschreibung abgebrochen und neu aufgesetzt werden muss.
Die Kommission hat die Ausschreibung für die Beschaffungsplattform nicht öffentlich gemacht, was nur unter besonderen Bedingungen wie „extremer Dringlichkeit“ vorgesehen ist. Dadurch konnten sich nicht alle interessierten Unternehmen bewerben. Der Kläger argumentiert, es habe kein unvorhergesehenes Ereignis gegeben, das zu einer extremen Dringlichkeit führen würde. Schon seit März 2022 arbeitet die Kommission daran, den Gasbedarf der Unternehmen in der EU zu bündeln. Seitdem hätte sie sich um die Ausschreibung kümmern können, so der Kläger. „Die Kommission ist von der Rechtmäßigkeit ihres Handelns überzeugt“, sagte eine Sprecherin der Brüsseler Behörde dem „Handelsblatt“. Man werde den Auftrag schnellstmöglich vergeben. Dem Gericht gegenüber argumentiert die Kommission, es sei ein „unmittelbarer und unvergleichbarer“ Schaden für die EU und ihre Bürger zu erwarten, wenn das Gericht seine Entscheidung nicht schnell aufhebe. Bei dem Kläger handelt es sich um die Firma Enmacc aus München, die eine außerbörsliche Gashandelsplattform betreibt und sich gern um den Auftrag beworben hätte. „Wir sind überzeugt, liefern zu können, was die Kommission sucht, schneller und besser als jeder andere“, sagte Geschäftsführer Jens Hartmann dem „Handelsblatt“.