Das steht im neuen Monatsbericht des Bundesfinanzministeriums, der am Dienstag veröffentlicht wird. Der Anstieg war demnach auf ein Plus von 2,1 Prozent bei den Gemeinschaftsteuern zurückzuführen.
Die Einnahmen aus den beiden aufkommensstärksten Steuerarten, der Lohnsteuer sowie den Steuern vom Umsatz, hätten „erhebliche Zuwächse“ verzeichnet, so das Ministerium. Demgegenüber habe es Aufkommensrückgänge bei den übrigen Gemeinschaftsteuern gegeben – im Wesentlichen bei der Körperschaftsteuer, den nicht veranlagten Steuern vom Ertrag sowie der Abgeltungssteuer auf Zins- und Veräußerungserlöse. Die Einnahmen aus den Bundessteuern gingen dem Finanzministerium zufolge im Januar um 3,8 Prozent zurück. „Nennenswerte Rückgänge“ wiesen dabei Energie-, Tabak- und Stromsteuer auf, heißt es im Monatsbericht. Die Einnahmen aus den Ländersteuern verzeichneten ein Minus von 19,2 Prozent zum Vorjahresmonat. Dies sei vor allem durch Einnahmerückgänge der beiden aufkommensstärksten Ländersteuern bedingt – der Grunderwerb- sowie der Erbschaftsteuer, so das Bundesfinanzministerium.