FDP will Gesetz zur Stiftungsfinanzierung zügig verabschieden

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur AfD-nahen Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES) hält FDP-Fraktionsvize Konstantin Kuhle ein neues Gesetz zur Stiftungsfinanzierung für dringend geboten.

„Die finanzielle Förderung parteinaher Stiftungen ist nur auf der Grundlage eines Gesetzes möglich“, sagte er der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Mit dieser Klarstellung habe das Bundesverfassungsgericht einen eindeutigen Auftrag an den Gesetzgeber formuliert.

„Der Bundestag muss zügig eine rechtliche Grundlage zur Stiftungsfinanzierung schaffen.“ Kuhle begrüßte das Urteil, wonach der Gesetzgeber berücksichtigen könne, „ob sich die Arbeit einer politischen Stiftung für oder gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richtet“. Es sei „Ausdruck der wehrhaften Demokratie“, dass der freiheitliche Staat nicht die „Feinde der Freiheit“ alimentieren müsse. „Demokratie und Rechtsstaat dürfen sich nicht selbst abschaffen. Jeder Euro Steuergeld für die AfD-Stiftung wäre ein Euro zu viel“, sagte Kuhle der NOZ. Er forderte „ein transparentes, nachvollziehbares und rechtssicheres Verfahren, um verfassungsfeindlichen Extremisten den Zugriff auf staatliche Mittel zu versagen“. Die AfD hatte geklagt und nun teilweise Recht bekommen, weil die DES im Gegensatz zu den anderen parteinahen Stiftungen kein Geld aus dem Bundeshaushalt erhält.




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