Polnisches Oberverwaltungsgericht stoppt Oder-Ausbau vorerst

Das Oberste Verwaltungsgericht Polens hat die Genehmigung des Oder-Ausbaus vorläufig aufgehoben.

Wie der Deutsche Naturschutzring (DNR) am Dienstag mitteilte, liege zwar die Begründung der Entscheidung noch nicht vor. Das Oberste Verwaltungsgericht habe den Beschluss jedoch gegenüber der Rechtsanwaltskanzlei der klagenden Umweltverbände, darunter auch der DNR, bestätigt.

Der Gerichtsbeschluss sehe vor, dass bis zur Änderung des Umweltbescheids oder der Beendigung des Hauptsacheverfahrens nicht weiter ausgebaut werden. Florian Schöne, Geschäftsführer des Umweltdachverbands Deutscher Naturschutzring, sieht darin einen „Erfolg für die natürliche Vielfalt der Flusslandschaft Oder und auch für die Menschen am naturnahen Strom“, die schon heute mit den Auswirkungen der Klimakrise wie Dürre und Niedrigwasser konfrontiert seien. „Die Bauarbeiten auf polnischer Seite müssen nun unverzüglich gestoppt werden. Gerade nach der Umweltkatastrophe an der Oder im vergangenen August sind die grenzüberschreitenden Auswirkungen von Baumaßnahmen auf geschützte Arten und Lebensräume stärker zu berücksichtigen“, so der DNR-Geschäftsführer. Den ökologischen Prozessen und der Widerstandsfähigkeit des Flusses müsse künftig unbedingt Priorität eingeräumt werden. „Dies ergibt sich auch aus den Handlungsempfehlungen des jüngsten Berichts der EU-Kommission zur Oder, die ein besseres Umweltmanagement bei Veränderungen des Flusslaufes vorsieht“, sagte Schöne.




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