Das berichtet der „Spiegel“ in seiner neuen Ausgabe. Durch einen Interpunktionsfehler im Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) könnte demnach ein Derivat der Droge LSD legalisiert worden sein.
Es sei ein „peinlicher Fehler“, der in einem Ministerium nicht passieren dürfe, sagte die drogenpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Kristine Lütke. Sie teilt die Auffassung einiger Juristen, nach der das Derivat 1V-LSD durch den Fehler nachträglich legalisiert wurde. Die FDP-Politikerin erwartet, dass das Gesundheitsministerium den Fehler schnellstmöglich korrigiert. „Es ist überhaupt peinlich, dass wir diese Diskussion führen, wo wir doch gerade dabei sind, einen Paradigmenwechsel in der Sucht- und Drogenpolitik einzuleiten.“ Immer wieder kommen neue LSD-Derivate auf den Markt, die dann per Gesetz verboten werden müssen. Grünen-Gesundheitspolitikerin Kirsten Kappert-Gonther ist das Problem bewusst: „Dieses Katz-und-Maus-Spiel kann der Staat nicht gewinnen.“ Sie findet: „Sofern die Bindestrich-Panne rechtliche Konsequenzen hat, muss sie schnell behoben werden.“ Das Bundesgesundheitsministerium will das auch tun. Der redaktionelle Fehler im NpSG habe aber „keine Auswirkungen auf die geltende Rechtslage“.