„Wir haben Herrn Habeck und Frau Geywitz angeschrieben und sie inständig gebeten, gegen die absurden Vorschläge des Europaparlaments zu votieren“, sagte Axel Gedaschko, Präsident des Bundesverbandes der deutschen Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW), der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Das EU-Parlament stimmt an diesem Dienstag über seine Forderungen für die anstehenden Verhandlungen mit Mitgliedstaaten und EU-Kommission ab.
Bei der Abstimmung in Straßburg zeichnet sich eine Mehrheit für eine drastische Verschärfung der bisherigen Pläne ab. Demnach müssten bis 2033 45 Prozent der Bestandsgebäude in Deutschland – inklusive aller schlecht gedämmten Einfamilien- und Mietshäuser – saniert werden. „Die fälligen Investitionen würden sich auf jährlich mindestens 125 Milliarden Euro mehr als verdreifachen. Vielen Wohnungsunternehmen würde definitiv das Geld ausgehen, weil sie nicht über ausreichend Eigenkapital verfügen und die Zinsen für Kredite steigen“, sagte GdW-Präsident Gedaschko der „NOZ“.
Zudem fehlten für solch eine rasante Umgestaltung des Wohnungsbestandes die Handwerkskapazitäten. „Betroffen sind Eigenheimbesitzer, aber natürlich auch Mieter, weil Vermieter die Kosten irgendwann weitergeben“, warnte Gedaschke. „Die Zwangssanierungen kosten unendlich viel Geld, und es ist nicht ansatzweise klar, wie die EU und die Bundesregierung das angemessen unterstützen könnten, um zahllose Besitzer und Mieter nicht völlig zu überfordern. Die Ersparnisse bei den Energierechnungen kompensieren die Sanierungskosten nicht annähernd.“
Nach der Festlegung der Position des EU-Parlaments starten die sogenannten Trilog-Verhandlungen mit Kommission und Ländern, die in diesem Jahr abgeschlossen werden sollen. „Wenn Parlament und EU-Kommission zusammenstehen, und danach sieht es aus, entsteht massiver Druck auf Deutschland“, so die Erwartung von GdW-Präsident Gedaschko. Eine Antwort von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) oder Bauministerin Klara Geywitz (SPD) auf seine Briefe hat der Verband bislang nicht erhalten. Eine Sprecherin des Wirtschaftsministeriums teilte auf „NOZ“-Nachfrage mit, es könne sein, dass sich aus der Novelle der EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie „nationaler Umsetzungsbedarf“ ergebe.
Das sei aber erst nach Abschluss der Verhandlungen mit EU-Parlament und Kommission zu bewerten.