Mit einer neuen Richtlinie soll die Geschäftstätigkeit grenzüberschreitend tätiger Unternehmen erleichtert und die Transparenz gestärkt werden, indem mehr Informationen über Unternehmen auf EU-Ebene öffentlich zugänglich gemacht werden. Zum Abbau von Bürokratie sieht der Vorschlag vor, dass Unternehmen, die in einem anderen europäischen Staat eine Zweigniederlassung eröffnen wollen, nicht erneut erfasst werden sollen.
Die benötigten Informationen sollen hierbei über das System zur Verknüpfung von Unternehmensregistern (BRIS) ausgetauscht werden können. Ebenso soll ein EU-Gesellschaftszertifikat mit grundlegenden Informationen über Unternehmen in allen EU-Sprachen zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus soll eine mehrsprachige Standardvorlage für eine digitale EU-Vollmacht, mit der eine Person zur Vertretung eines Unternehmens in einem anderen Mitgliedstaat ermächtigt werden kann, bereitgestellt werden. Abschließend sollen überflüssige Formalitäten, wie etwa die Notwendigkeit von beglaubigten Übersetzungen von Unternehmensdokumenten entfallen. Durch die neue Richtlinie sollen laut Kommission jährlich etwa 437 Millionen Euro Verwaltungskosten gespart werden. Der Vorschlag wird nun vom Europäischen Parlament und vom Rat erörtert.