Der Vorwurf: Scharrenbach soll gegen die Landesverfassung verstoßen haben, indem sie dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur Hochwasserkatastrophe vom Juli 2021 Akten vorenthalten hat. Dies geht aus der Klageschrift hervor, über die die „Rheinischen Post“ (Freitagausgabe) und der WDR berichten.
Demnach vertritt der langjährige innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion und Verfassungsrechtler, Dieter Wiefelspütz, die Kläger in dem Organstreitverfahren. Scharrenbach hatte dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss Pua II gerade einmal zehn Seiten an Dokumenten zur Verfügung gestellt. Sie begründete diese Zurückhaltung bei einer Vernehmung im Pua Mitte Februar damit, dass beim Untersuchungsauftrag der Passus „vor, während und nach“ der Katastrophe gestrichen und durch „während“ ersetzt worden sei. Genau auf diese Unschärfe beruft sich die Ministerin jetzt und beschränkt sich auf Dokumente, die lediglich die Starkregentage am 14. und 15. Juli umfassen.
Dabei lässt sie allerdings unerwähnt, dass im Einsetzungsbeschluss als Untersuchungszeitraum klar der Zeitraum vom 9. Juli 2021 bis zum 9. September 2021 genannt ist, letzteres ist der Tag der Einsetzung des ersten Puas. Der SPD-Obmann im Pua, René Schneider, sagte der „Rheinischen Post“ und dem WDR, es gehe darum, einen Präzedenzfall zu vermeiden. „Wenn wir das hinnähmen, könnten sich andere Häuser auch darauf berufen, dass es nur um den 14. und 15. Juli gehe“, sagte Schneider. Das gefährde dann den Abschlussbericht in Gänze.