Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU) sagte dem „Handelsblatt“ (Dienstagausgabe), Geldautomatenbetreiber und -hersteller müssten für mehr Sicherheit sorgen, etwa durch den Einsatz von Vernebelungstechnik oder Einfärbe- und Klebesystemen. „Sollte das auf freiwilliger Basis nicht geschehen, wird eine gesetzliche Pflicht der Hersteller und Betreiber der Geldautomaten zur Umsetzung geeigneter Schutzmaßnahmen notwendig.“
Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) erinnerte die Banken an ihre Zusicherung, sich verstärkt des Themas anzunehmen. Im November vergangenen Jahres hatte sich die Deutsche Kreditwirtschaft, die gemeinsame Interessenvertretung der Banken und Sparkassen, bei einem „Runden Tisch“ zu vorbeugenden Maßnahmen bereiterklärt. „Wir erwarten jetzt kurzfristig sichtbare Schritte“, sagte Maier dem „Handelsblatt“ (Dienstagausgabe). Ansonsten sei eine gesetzliche Regelung unausweichlich. Auch das Bundesinnenministerium von Ressortchefin Nancy Faeser (SPD) betonte, für den Fall, dass die verabredeten Maßnahmen „nicht ausreichend“ umgesetzt würden und sich die Kriminalitätslage „nicht nachweislich und im erforderlichen Umfang verbessert“, seien gesetzliche Verpflichtungen der Geldautomatenbetreiber erforderlich. „Jetzt ist die Kreditwirtschaft in der Verantwortung, diese Maßnahmen schnell und konsequent umzusetzen“, sagte Faeser dem „Handelsblatt“ (Dienstagausgabe). Ähnlich äußerten sich die Innenminister von Bayern und Nordrhein-Westfalen. Die Banken lehnen Vorschriften per Gesetz ab. „Eine gesetzliche Regelung ist aus unserer Sicht der falsche Ansatz und wird der grundsätzlichen Aufgabenverteilung in unserem staatlichen Gemeinwesen nicht gerecht“, teilte die Deutsche Kreditwirtschaft auf Anfrage mit. „Es ist schwer nachzuvollziehen, dass die alleinige Verantwortung für die Verhinderung von Sprengungen bei Banken und Sparkassen liegen soll.“ Die Sicherung der Bargeldinfrastruktur gelinge nur im Schulterschluss mit Politik und Strafverfolgungsbehörden.