Die Rechnungsprüfer bemängeln, dass in den Jahren 2020 und 2021 insgesamt 340 Millionen Euro mehr als notwendig an Güterverkehrsunternehmen ausgezahlt worden seien. Der Verstoß gegen Haushaltsrecht wiege schwer, heißt es in dem Bericht, über den die Partnerzeitungen der Neuen Berliner Redaktionsgesellschaft (Mittwochausgaben) berichten.
Um die wirtschaftlichen Folgen für den Schienengüterverkehr zu Beginn der Pandemie abzuschwächen, stockte das Bundesverkehrsministerium ein seit 2018 bestehendes Förderprogramm im Juli 2021 um 627 Millionen Euro auf. Der Rechnungshof kritisiert, dass beim Aufsetzen des Programms massive Fehler gemacht worden seien. „Das BMDV untersuchte weder die Wirtschaftlichkeit der erhöhten Förderung, noch kontrollierte es deren Erfolg“, heißt es in dem Bericht. „Das BMDV zahlte die erhöhte Förderung aus, ohne dass die Eisenbahnverkehrsunternehmen weitere Bedingungen erfüllen mussten.“
Insbesondere musste kein Nachweis der durch die Pandemie erlittenen wirtschaftlichen Folgen erbracht werden, hieß es. Zudem gehen die Rechnungsprüfer davon aus, dass das Fördervolumen zu hoch gewesen sei. Sie begründen ihre Aussage mit einer Untersuchung der Bundesnetzagentur. In dieser wurde das Verkehrsministerium bereits im Januar 2021 darauf hingewiesen, „dass der Schienengüterverkehr im Vergleich zu den anderen Verkehrsdiensten im Eisenbahnverkehr wirtschaftlich am besten durch die Corona-Pandemie gekommen sei“.
Die Verluste für den Schienengüterverkehr schätzte die Bundesnetzagentur für 2020 auf bis zu 280 Millionen Euro, nicht aber auf die Fördersumme von 627 Millionen Euro. So sei es zu einer „Überkompensation“ und „hohen Mitnahmeeffekten“ gekommen, folgert der Bundesrechnungshof. Das Bundesverkehrsministerium weist die Vorwürfe zurück. Es habe keine „Überkompensation“ gegeben, teilte ein Ministeriumssprecher mit.
Er begründet dies unter anderem damit, dass sich die von der Bundesnetzagentur geschätzten 280 Millionen Euro nur auf das Jahr 2020 beschränkten. „Die temporäre Änderung der Förderung fand jedoch für die Jahre 2020 und 2021 Anwendung“, teilte der Sprecher mit. Auch den Vorwurf einer fehlenden Erfolgskontrolle und Wirtschaftlichkeitsprüfung weist das Ministerium von sich. Es habe eine Untersuchung zur Wirtschaftlichkeit der ursprünglichen Förderung gegeben, wegen der „Kurzfristigkeit“ aber nicht zur ergänzenden Förderung.
Aus Sicht des Bundesrechnungshof steht deshalb fest, dass das Bundesverkehrsministerium „wesentliche haushaltsrechtliche Vorgaben missachtet“ habe. „In der Konsequenz hat dies zu einer willkürlichen und unwirtschaftlichen Verausgabung von Bundesmitteln geführt“, resümieren die Rechnungsprüfer.