Ku`damm-Todesfahrt: Fahrer soll in dauerhaft in die Psychiatrie

Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Berlin hat am Freitag entschieden, dass ein Mann, der im Sommer 2022 am Berliner Ku`damm in eine Schulklasse und weitere Passanten gerast sein soll, unbefristet in eine geschlossene psychiatrische Einrichtung eingewiesen wird.

Der Beschuldigte sei bei der Begehung der Taten aufgrund einer sehr schwerwiegenden psychischen Erkrankung mindestens vermindert steuerungsfähig gewesen, so das Gericht. Er sei damit nicht schuldfähig gewesen.

Die Kammer hat sich mit dem Urteil dem Gutachten eines psychiatrischen Sachverständigen angeschlossen. Wer ohne Schuld handelt, kann nach dem deutschen Strafgesetzbuch nicht bestraft werden. Die Kammer hat gleichwohl die unbefristete Unterbringung des Beschuldigten in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung angeordnet. Aufgrund der besonders schwerwiegenden psychischen Erkrankung sei derzeit vollkommen unklar, ob und wann der Beschuldigte mit einer Bewährungsaussetzung oder gar Entlassung rechnen könne, so der Vorsitzende. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann mit dem Rechtsmittel der Revision angefochten werden. Nach Überzeugung der Kammer war der Beschuldigte am 8. Juni 2022 mit seinem Pkw von der Fahrbahn des Kurfürstendamms in Berlin-Charlottenburg auf den Gehweg gewechselt, um Passanten zu verletzen. Eine Tötung habe er zumindest billigend in Kauf genommen, so das Gericht. Das Fahrzeug des Beschuldigten habe unter anderem eine Lehrerin erfasst, mitgeschleift und schließlich überrollt. Aufgrund der erlittenen Verletzungen sei diese noch am Unfallort verstorben. Ein weiterer Lehrer und mehrere Schüler seien teils lebensgefährlich verletzt worden. Davon unbeirrt habe der Beschuldigte seine Fahrt ungebremst fortgesetzt und sei auf Höhe der Einmündung der Marburger Straße auf drei weitere Passanten mit Tötungsvorsatz zugefahren, hieß es. Durch den Aufprall hätten auch diese teilweise schwere Verletzungen erlitten. Erst nach Durchbrechen einer Schaufensterscheibe sei das Fahrzeug in einem Geschäft zum Stehen gekommen.




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