„Unser Entwurf sieht vor, dass wasserstofffähige Gasheizungen unter bestimmten Bedingungen eingebaut werden dürfen. An der Stelle könnte man das Gesetz noch präzisieren“, sagte sie den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Samstagausgaben).
„Es bestehen große Unsicherheiten, wann und in welchem Umfang Wasserstoff verfügbar sein wird. Wir haben vor diesem Hintergrund Fristen vorgegeben, wann der Umstieg von Erdgas auf Wasserstoff spätestens erfolgen muss.“ Das alles könne man diskutieren, betonte die Ministerin. „Wir wollen dafür Sorge tragen, dass auch wasserstofffähige Gasheizungen punktuell zum Einsatz kommen können.“ Forderungen aus der SPD-Fraktion, die geplante Förderung neuer klimafreundlicher Heizungen stärker nach sozialen Faktoren zu staffeln, wies Geywitz indes zurück. „Wir wollen, dass die Bürger schnell an ihre Förderung für die Heizung kommen“, sagte sie. „Für so eine individuelle Einkommens- und Vermögensprüfung müsste eine Behörde gegründet werden. Das dauert und jede Prüfung ebenfalls.“ Die Förderung aufzustocken, kommt für die Ministerin ebenfalls nicht infrage. „Wenn man eine neue Heizung kauft, und der Staat finanziert zwischen 30 und 50 Prozent, ist das schon sehr viel“, sagte sie. „Außerdem haben wir Ausnahmeregelungen – etwa für Menschen, die Sozialleistungen beziehen, hochbetagt sind oder eine Immobilie von geringem Wert besitzen.“ Die SPD-Obfrau im Ausschuss für Klimaschutz und Energie, Nina Scheer, hatte auf eine stärkere Staffelung in der Förderung gedrungen. „Menschen, die kein Geld für den Heizungstausch haben, müssen wir die Investition in dem Umfang erstatten, der über zumutbare Eigenleistungen hinausgeht.“ Entsprechend weniger solle es für Vermögende geben: „Bei Reichen kann die Förderung praktisch gen null gehen.“ Die Forderung von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), großzügige Ausnahmen für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen zu gewähren, sieht Geywitz nicht im Widerspruch zu ihrem Gesetzentwurf. „Karl Lauterbach zitiert damit den Wortlaut des Gesetzes“, sagte sie.
„Von der Pflicht zum Heizungstausch können sich alle Einrichtungen befreien lassen, die Daseinsvorsorge betreiben – also Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Feuerwehr, Schulen. Sie müssen ihre Gründe bei der zuständigen Landesbehörde vorlegen, die prüft und entscheidet.“ Eine Änderung der Fristen – das Gesetz soll schon zum 1. Januar in Kraft treten – lehnte Geywitz ab. „Solange die Heizung läuft oder repariert werden kann, bleibt alles beim Alten. Und wer glaubt, wir seien zu schnell, sollte sich die Klimaziele vor Augen führen“, so die Ministerin.
„Deutschland muss 2045 klimaneutral sein. Eine neue Heizung hält locker 20 oder 25 Jahre. Ja, es ist eine kurze Frist zur Umsetzung. Aber wir sind sehr spät dran. Es wird höchste Zeit.“ Dafür sprach sich die Ministerin dafür aus, das Gebäudeenergiegesetz in einem zweiten Schritt nach der Sommerpause „noch etwas zu verschlanken“, sagte sie. „Es enthält sehr viele einzelne Vorschriften zu Deckendämmung und anderen Sachen. Ich bin eher dafür, den Energiebedarf des Hauses zu ermitteln – und dem Hausbesitzer zu überlassen, mit welchen technischen Maßnahmen er die Vorgaben erfüllt.“