Wie die „Rheinische Post“ (Freitagausgabe) berichtet, liegt der Länderkammer ein entsprechender Vorstoß vor. Demnach sollen Kunden bei einer Verspätung von 60 Minuten am Zielbahnhof nicht mehr 25 Prozent des gezahlten Fahrpreises erhalten, sondern 35 Prozent.
Bei einer Verspätung von 120 Minuten soll die Erstattung von 50 auf 60 Prozent angehoben werden. Die Empfehlung soll in der Sitzung der Länderkammer am 12. Mai beraten werden. In dem Papier heißt es, angesichts der hohen Zahl an Zugausfällen und Verspätungen sowie des Rekordniveaus bei den Entschädigungszahlungen sei es „verbraucherpolitisch geboten, auch weiterhin Anreize für eine höhere Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit der Bahn zu setzen.“ Eine Erhöhung sei auch wirtschaftlich vertretbar, denn der Konzern müsse seit 2023 bei „höherer Gewalt“ keine Erstattungen mehr leisten.
Die Bahn sprach sich gegen das Vorhaben aus. Eine Sprecherin sagte der „Rheinischen Post“, die Höhe der Entschädigungen wirke sich nicht auf die Pünktlichkeit aus. Eine Anhebung bedeute eine erhebliche Mehrbelastung für den Konzern. „Zu viele Züge auf zu wenigen und zu alten Gleisen, auf denen noch dazu so viel wie nie zuvor gebaut wird: Das bremst die Bahn derzeit aus“, so die Sprecherin.