Ein Geschworenengericht in Manhattan befand, dass er die Autorin E. Jean Carroll im Frühjahr 1996 in einer Umkleidekabine eines Luxuskaufhauses sexuell missbraucht habe. Zurückgewiesen wurde hingegen der Vorwurf der Vergewaltigung.
Trump hatte öffentlich jegliches Fehlverhalten abgestritten und sich dazu entschieden, vor Gericht nicht auszusagen. Die Klage war aufgrund des „New York Adult Survivors Act“ aus dem Jahr 2022 möglich, der Klagen bei Sexualverbrechen auch dann erlaubt, wenn die übliche Klagefrist bereits abgelaufen ist. Im Anschluss an das Urteil riet der Richter den Geschworenen, ihre Identität für eine lange Zeit geheim zu halten.