In zwei getrennten Abstimmungen haben sich die Abgeordneten am Mittwoch jeweils mehrheitlich zur Anwendung der Konvention in Bezug auf die Organe und die öffentliche Verwaltung der EU sowie in Bezug auf die justizielle Zusammenarbeit ausgesprochen. Um den Beitritt abzuschließen, müssten noch die Mitgliedsstaaten im Rat zustimmen.
Die EU sollte auf Wunsch der Kommission dem Übereinkommen bereits 2016 beitreten, doch einige Mitgliedsländer verweigerten bislang eine Zustimmung. Der Europäische Gerichtshof hat in einem Gutachten vom 6. Oktober 2021 entschieden, dass die Europäische Union die Istanbul-Konvention auch bei fehlender Einstimmigkeit ratifizieren kann. Arba Kojalari (EVP), Berichterstatterin für den Gleichstellungsausschuss, drängte auf einen Beitritt: „Es ist an der Zeit, dass die EU das Übereinkommen von Istanbul ratifiziert. Sie muss den Worten Taten folgen lassen, um geschlechtsspezifische Gewalt zu stoppen, die Opfer zu schützen und die Täter zu bestrafen.“ Auch Deutschland hatte bei der nationalen Ratifizierung ursprünglich Vorbehalte eingelegt. Die Ampel-Regierung hat diese jedoch zuletzt zurückgezogen, sodass die Konvention seit Februar auch in Deutschland uneingeschränkt gilt.