Die Länderkammer stimmte dem „Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“ zu, das im Vermittlungsausschuss nachverhandelt worden war. Der Bundestag hatte am Donnerstag den Kompromissvorschlag bestätigt und seinen ursprünglichen Beschluss entsprechend verändert.
Durch das Gesetz soll es Whistleblowern in Unternehmen und Behörden durch die Einrichtung interner und externer Meldestellen ermöglicht werden, auf Missstände und Gesetzesverstöße hinzuweisen. Zudem sollen Hinweisgeber gegen Repressalien aufgrund der Meldung geschützt werden. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind unter anderem Anpassungen bei den Meldewegen geplant. So sollen externe und interne Meldestellen nicht mehr dazu verpflichtet sein, Meldekanäle so zu gestalten, dass auch anonyme Meldungen abgegeben werden können.
Diese sollen aber weiterhin bearbeitet werden. Ferner soll der Bußgeldrahmen in Fällen, dass eine Meldung behindert oder Repressalien ergriffen werden, nunmehr 50.000 Euro statt 100.000 Euro betragen. Vom Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA) kamen unterdessen lobende Worte für den Kompromiss. „Es leuchtet jedem ein, dass Hinweise auf interne Verstöße besser zunächst intern untersucht werden: Eine externe Meldestelle wäre mit den teils komplexen internen Strukturen und Abläufen betroffener Unternehmen gar nicht vertraut“, sagte BGA-Präsident Dirk Jandura.
Allerdings fordert er auch mehr Zeit für die Umsetzung. „Gerade angesichts des unübersichtlichen Gesetzgebungsverfahrens und der zahlreichen Änderungen, die noch kurzfristig erfolgt sind, brauchen die Unternehmen für die Umsetzung mehr Zeit“, so Jandura. Mit der Zustimmung des Bundesrates ist das parlamentarische Verfahren abgeschlossen. Das Gesetz oll zum weit überwiegenden Teil einen Monat nach der Verkündung in Kraft treten – möglicherweise also etwa Mitte Juni.