Demnach dürfen Unternehmen Produkte künftig nur dann in der EU verkaufen, wenn die entsprechenden Lieferanten eine sogenannte Sorgfaltserklärung abgegeben haben. So soll das Risiko verringert werden, dass der Verbrauch und Handel der EU mit bestimmten Rohstoffen und Erzeugnissen zur Entwaldung und zur weiteren Verschlechterung der Waldökosysteme beiträgt.
Die Verordnung muss zur Umsetzung noch in nationales Recht umgewandelt werden. Das EU-Parlament hatte 2022 die EU-Kommission dazu aufgefordert, eine Verordnung gegen Entwaldung vorzulegen. Im Kommissionsvorschlag war der Entwaldungsschutz für Einfuhren von Rindern, Kakao, Kaffee, Palmöl, Soja und Holz, aber auch für daraus gewonnene Produkte wie Leder, Schokolade und Möbel vorgesehen. Nach den Verhandlungen von Parlament und Mitgliedsstaaten über den Vorschlag waren die Vorschriften auch auf Kautschuk, Holzkohle, Druckerzeugnisse und einige Palmölderivate ausgeweitet worden. Aus Sicht der Deutschen Umwelthilfe (DUH) markiert die Entscheidung des EU-Rats einen „historischen Tag“ für den internationalen Wald- und Klimaschutz. Noch immer gingen „mehr als 16 Prozent der Entwaldung in den Tropen auf unseren Konsum in der EU zurück“, sagte Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH. Unternehmen müssten nun mit dazu beitragen, dass die illegale und legale Entwaldung weltweit eingedämmt werde. „Zudem müssen sie sich an die geltenden nationalen Land-, Arbeits- und Menschenrechte halten und die Rohstoffe bis zur Anbaufläche zurückverfolgen können“, so Müller-Kranner. „Damit aus dem Gesetz kein zahnloser Papiertiger wird, muss die Bundesregierung jetzt sicherstellen, dass die Verordnung mit ausreichend Personal und vor allem Priorität durchgesetzt wird.“
Fehler wie bei der Umsetzung der EU-Holzhandelsverordnung dürften sich nicht wiederholen und Rohstoffe mit Entwaldungsrisiko nicht über Umwege doch in den Ladenregalen landen. „Wir fordern Bundesminister Cem Özdemir deshalb auf, für ausreichend risikobasierte Kontrollen und wirksame Sanktionen zu sorgen. Nur dann kann die Verordnung ihre Wirkung entfalten und können Produkte aus Entwaldung und Landraub effektiv aus den Lieferketten der Unternehmen ausgeschlossen werden“, so der Geschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe.