Das teilte die Bundesärztekammer am Freitag mit. Die Abgeordneten sprachen sich dafür aus, eine klimafreundliche Versorgung im GKV-System zu ermöglichen.
Dazu sollten die sozialgesetzlichen Regelungen so angepasst werden, dass Untersuchungs-, Behandlungs- und Verordnungsmaßnahmen, die dem Klimaschutz hinreichend Rechnung tragen, nicht durch das Wirtschaftlichkeitsgebot behindert werden. Krankenhäuser, Medizinische Versorgungszentren, Arztpraxen und alle weiteren Leistungserbringer müssten in die Lage versetzt werden, ihre baulich-technische Ausstattung klimafreundlich anzupassen. Dies setze erhebliche Investitionen voraus, die in den bisherigen Finanzierungsmechanismen nicht abgebildet seien. Erforderlich sei deswegen ein sektorenübergreifender Bundesfonds „Klimagerechtes Gesundheitswesen“.
Der Ärztetag mahnte zudem konkrete Maßnahmen zum Hitzeschutz an. Dieser dürfe nicht bei Absichtserklärungen stehenbleiben. „Stattdessen sind auf allen Ebenen, vom Bund bis zu den Kommunen, sinnvoll aufeinander abgestimmte und, wo immer möglich, gesetzlich vorgeschriebene Hitzeschutzpläne erforderlich“, heißt es in dem Beschluss. Regionale und lokale Hitzeschutzbündnisse sollten dafür sorgen, dass die Pläne tatsächlich auf praxistaugliche Weise verwirklicht und weiterentwickelt werden.
Darüber hinaus verabschiedeten die Abgeordneten eine Reihe weiterer Beschlüsse zum Klimaschutz. So forderten sie Bund, Länder und Kommunen auf, mit gezielten Förderprogrammen die Einrichtungen des Gesundheitswesens bei den baulichen Maßnahmen für einen ausreichenden Hitzeschutz zu unterstützen.