„Angesichts der Umstrukturierung in der Führungsspitze des Ministeriums sollte Minister Habeck einen neuen, realistischen Zeitplan für das Heizungsgesetz vorschlagen und die Zeit bis dahin nutzen, um es grundsätzlich zu überarbeiten“, sagte der energiepolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Michael Kruse, der „Rheinischen Post“ und nahm damit Bezug auf die Affäre um Staatssekretär Patrick Graichen. Statt „vieler Detailregelungen“ benötige es „einfache, klare und bezahlbare“ Vorschläge, wie der Gebäudesektor zukünftig seinen Beitrag zum Klimaschutz leisten könne.
Kruse weiter: „Die Beratungen können ohne Ansprechpartner im Wirtschaftsministerium nicht fortgesetzt werden“, so Kruse. Bisher plant Habeck mit dem Inkrafttreten des Heizungsgesetzes am 1. Januar 2024. Der Chef der Energie-Gewerkschaft IG BCE, Michael Vassiliadis, fordert unterdessen eine Verschiebung dieses Termins. „So, wie es jetzt ist, wird das schwierig: Förderung, Praktikabilität, Verfügbarkeiten – das Wirtschaftsministerium muss noch vieles klären“, sagte er der „Rheinischen Post“. Auch sei offen, „ob die Stromnetze so viele Wärmepumpen schaffen“. Das Heizungsgesetz sei „noch nicht gut“, weil viele Fragen offen seien. Auch von der geplanten Befreiung der Über-80-Jährigen von der Umtauschpflicht hält Vassiliadis nach eigenen Worten nichts: „Es sollte um die Wohnungen gehen, nicht um die Bewohner, was sagt deren Alter über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, Alleinerziehende trifft eine Umtauschpflicht auch hart.“ Kritik kommt auch vom Deutschen Städtetag. Dieser fordert eine Überarbeitung des Entwurfs zum Gebäudeenergiegesetz. „Einige zu starre Fristen sollten gelockert werden – zum Beispiel die Pflicht, bereits 2035 einen Anteil von 65 Prozent Erneuerbaren Energien im Wärmenetz sicherzustellen, das dürfte nicht überall machbar sein“, sagte Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Es gebe aber auch keine Not, „so strenge zeitliche Vorgaben“ zu machen. „Das Ziel ist doch klar und steht: Klimaneutralität bis 2045“, so Dedy.
Für den Weg dahin bräuchten die Städte „mehr Spielraum, um selbst sinnvolle Zwischenziele festzulegen“. Am geplanten Starttermin wollen die Städte indes nicht rütteln. „Es bringt uns nicht voran, das Gesetz jetzt wieder auf die lange Bank zu schieben“, sagte Dedy. Dagegen dringt der Verband kommunaler Unternehmen (VkU) auf eine Verschiebung.
„Unser Vorschlag ist, das Gebäudeenergiegesetz und das Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung in der zweiten Jahreshälfte 2023 gemeinsam zu beraten und zum 1. Januar 2025 in Kraft treten zu lassen, wie es auch der Koalitionsvertrag vorsieht“, sagte VkU-Geschäftsführer Ingbert Liebing den Funke-Zeitungen. Viele Bürger seien verunsichert, die Diskussionen seien hitzig und auch die Stadtwerke sähen „erheblichen Verbesserungsbedarf“. Deswegen appelliere man an die Abgeordneten, die Gebäudeenergiegesetz-Novelle „nicht hastig übers Knie zu brechen“, so Liebing.