„Das Selbstbestimmungsgesetz wird nur ein Erfolg, wenn es breite gesellschaftliche Akzeptanz findet, deshalb stehe ich auch zu der Bestimmung über das Hausrecht“, sagte er dem „Tagesspiegel“. Das Selbstbestimmungsgesetz soll das Transsexuellengesetz ablösen.
Über Details könne noch geredet werden, aber: „Für eine grundlegende Anpassung sehe ich keinen Anlass.“ Das Gesetz sei ein „Riesenfortschritt für die Betroffenen“, so Buschmann. Zuvor hatte der Queer-Beauftragte der Bundesregierung, Sven Lehmann, der gleichzeitig Parlamentarischer Staatssekretär im Familienministerium ist, Nachbesserungen gefordert. In einem Brief an das Familienministerium und das Justizministerium forderte er „dringend“ eine „Überarbeitung“, auch in Bezug auf das von Buschmann angesprochene Hausrecht. Lehmann kritisierte, dass der Gesetzentwurf sich so lese, als könne Transpersonen der Zugang zu Einrichtungen „verweigert werden“. „Das ist jedoch rechtlich falsch und zudem irreführend“, schrieb er in dem Brief.