Steinmeier unterzeichnet Wahlrechtsreform – Union will klagen

Nach der Ausfertigung des neuen Wahlrechts durch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier will die Union umgehend dagegen vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.

„Die Abgeordneten der CDU/CSU -Fraktion werden nun zügig in Karlsruhe dagegen klagen“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Thorsten Frei, den Partnerzeitungen der „Neuen Berliner Redaktionsgesellschaft“ (Freitagausgabe). Er kritisierte das Gesetz als „ein Wahlrecht der betrogenen Wähler“.

Diese könnten nicht länger sicher sein, dass der von ihnen gewählte Kandidat auch in den Bundestag einziehe. „Das führt nur zu mehr Politikverdrossenheit“, sagte Frei. Im Kern sieht die von der Ampelkoalition beschlossene Wahlrechtsreform eine Konzentration auf das Verhältniswahlrecht vor: Überhang- und Ausgleichsmandate, die entstehen, wenn Parteien mehr Direktmandate durch die Erststimmen erhalten, als ihnen proportional zu den Erststimmen zustehen würden, sollen wegfallen. So will die Regierungskoalition ein weiteres Anwachsen des Parlaments verhindern.

Die Neuregelung könnte nun allerdings zur Folge haben, dass Wahlkreisgewinner nicht in den Bundestag einziehen, wenn ihre Partei nicht ausreichend Zweitstimmen erhalten hat. Ein weiterer Streitpunkt ist der Wegfall der Grundmandatsklausel: Diese hatte Parteien mit mindestens drei gewonnenen Wahlkreisen bislang den Einzug in den Bundestag auch dann garantiert, wenn sie nicht über die Fünf-Prozent-Hürde gekommen sind. Zu tragen kam dies beispielsweise im Fall der Linken bei der letzten Bundestagswahl, aber auch die CSU und die FDP könnten künftig um den Einzug in den Bundestag fürchten müssen. Die Union hatte als Gegenentwurf zu der Wahlrechtsreform unter anderem ein sogenanntes „Grabenwahlrecht“ vorgeschlagen.

Erst- und Zweitstimme würden dabei getrennt betrachtet werden. Der Vorschlag stieß bei den anderen im Bundestag vertretenen Parteien auf Gegenwind, weil sie darin eine deutliche Bevorteilung zugunsten der Union witterten.




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