„Gerade weil das Thema Migration noch viele Jahre im Zentrum der Politik stehen wird, brauchen wir langfristige und nachhaltige Lösungen und nicht immer neue, fragwürdige Kompromisse von Ministerpräsidentenkonferenz zu Ministerpräsidentenkonferenz“, sagte Landsberg dem „Handelsblatt“ (Montagausgabe). Die Aufgabe Migration, Integration und Versorgung von Flüchtlingen solle daher in den Katalog der Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Ländern und Kommunen nach Artikel 91a des Grundgesetzes aufgenommen werden.
„Mit dieser Festlegung wäre zugleich sichergestellt, dass die Kosten je zur Hälfte von Bund und Ländern getragen werden müssen.“ Bislang sieht das Grundgesetz Gemeinschaftsaufgaben für die Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur sowie der Agrarstruktur und des Küstenschutzes vor. In allen Fällen trägt der Bund mindestens die Hälfte der Ausgaben in jedem Land. Für eine Änderung des Grundgesetzes ist eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag notwendig. Das Thema der Flüchtlingskosten steht auch auf der Agenda der Ministerpräsidentenkonferenz an diesem Donnerstag in Berlin. Landsberg erwartet von dem Treffen ein „klares Signal, dass man die gravierenden Probleme vor Ort in den Kommunen und die damit verbundenen Kapazitätsgrenzen in finanzieller und organisatorischer Hinsicht endlich erkennt und Lösungen entwickelt“. Nur wenn die Kommunen Planungssicherheit auch über 2023 hinaus hätten, könnten neue Unterkünfte geplant und gebaut werden. Landsberg verlangte, die Finanzierung der Flüchtlingskosten durch den Bund künftig an der Zahl der Neuankömmlinge auszurichten.
„Die finanzielle Erstattung nicht an Pauschalen, sondern wie bereits 2015 an den tatsächlichen Kosten der einzelnen Personen zu orientieren, ist richtig und bildet das tatsächliche Geschehen besser ab“, sagte er.