Verbraucherschützerin fordert Sammelklagen bei KI-Missbrauch

Im Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI) hat sich Deutschlands oberste Verbraucherschützerin Ramona Pop für umfassende Regeln ausgesprochen.

Das Thema KI müsse „in den Anhang der europäischen Verbandsklage-Richtlinie aufgenommen werden“, sagte die Chefin des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) dem „Handelsblatt“ (Mittwochausgabe). „Dann haben wir die Möglichkeit, Sammelklagen gegen bestimmte Anbieter im Namen geschädigter Verbraucher zu führen, und können Entschädigungen einfordern.“

KI-Systeme wie ChatGPT hätten zwar das Potenzial, „den Alltag leichter zu machen und zu verbessern“, sagte Pop weiter. Nötig seien aber „verbindliche Regeln, damit die technische Entwicklung uns nicht davongaloppiert“. Im Konsumalltag sieht Pop etwa „die Gefahr der Manipulation, des Betrugs oder aber der Diskriminierung durch Algorithmen“. Daher seien „starke Verbraucherrechte“ gegenüber Betreibern von KI-Systemen nötig. „Es muss ein Recht auf Korrektur und Löschung geben, damit sich Betroffene gegen KI-generierte Falschmeldungen oder Manipulation wehren können.“ Pop plädiert zudem für die Einrichtung einer KI-Aufsichtsbehörde. „Wir müssen die Diskussion führen, auf welche Art und Weise Regeln, Risiken und Probleme von KI bewertet und welche Schlüsse daraus gezogen werden sollen“, sagte sie. „Für die Kontrolle der Einhaltung von Regeln wäre vielleicht neben einer nationalen Aufsicht auch eine europäische Behörde sinnvoll.“ Das müsse zügig entschieden werden. Denn dies sei auch für die gesellschaftliche Akzeptanz dieser neuen Technologie wichtig.




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