Mieterschützer fürchten Umlegung der Kosten für neue Heizungen

Vor ihrer Befragung als Sachverständige zum Gebäudeenergiegesetz an diesem Mittwoch im Bundestag haben Mieterschützer die Ampel-Koalition aufgefordert, die vollständige Umlegung der Zusatzkosten auf die Mieter auszuschließen.

„Es fehlt ein Plan, wie die Kosten der energetischen Sanierung sozialverträglich zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt werden können“, sagte der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten, dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Mittwochausgaben). „Am Ende zahlt die Investition in die Heizung allein der Mieter über die Modernisierungsmieterhöhung.“

Laut den Ampel-Plänen solle der Mieter die vorgeschriebenen Investitionen künftig „sogar noch über eine zweite Umlage zahlen“, sagte Siebenkotten. „Das ist Gift für den sozialen Zusammenhalt in unserem Land und vor dem Hintergrund der Wohnkostenbelastung politisch absolut unverantwortlich.“ Eine weitere Modernisierungsumlage im Gesetz, wie die Koalition sie plane, „öffnet unlauteren Geschäftspraktiken bei der Modernisierung Tür und Tor, unter denen am Ende ausschließlich die Mieter leiden“, so der Mieterbund-Chef. „Ihre Einführung muss daher in jedem Fall verhindert werden.“ Der Berliner Mieterverein kritisierte, dass es laut den aktuellen Entwürfen und Eckpunkten den Vermietern frei überlassen sei, ob sie staatliche Förderung für die Modernisierung der Heizungsanlage in Anspruch nehmen oder nicht. „Das birgt die Gefahr, dass Vermieter die Kosten für den vorgeschriebenen Heizungsaustausch einfach auf die Mieter umlegen“, sagte der Geschäftsführer des Mietervereins, Sebastian Bartels, dem RND. „Der Gesetzgeber sollte den Vermieter deshalb indirekt verpflichten, die Förderung zu nutzen und verbieten, die Kosten in Höhe von nicht beanspruchten Fördergeldern auf die Mieter umzulegen“, forderte er. „Davon dürften – anders als bislang vorgesehen – auch große Wohnungsunternehmen nicht ausgeschlossen werden, damit deren Mieter nicht das Nachsehen haben.“ Auch Bartels kritisierte, dass die vorgesehene zusätzliche Modernisierungsumlage es den Vermietern erlauben würde, Kosten für neue Heizungsanlagen durchzureichen – zusätzlich zur bereits bestehenden Modernisierungsumlage. „Das würde die Möglichkeiten von ungedeckelten Mieterhöhungen stark ausweiten“, sagte er. Der Mieterverein fordert deshalb umgekehrt eine Senkung der derzeitigen Umlagefähigkeit von Modernisierungskosten auf maximal vier Prozent der Jahresnettokaltmiete. Siebenkotten ist auf Einladung der SPD, Bartels auf Einladung der Linksfraktion unter den Sachverständigen, die der Klima- und Energieausschuss an diesem Mittwochvormittag im Bundestag zu ihrer Einschätzung des Gebäudeenergiegesetzes befragen wird.




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