Bundestag beschließt Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Ausländische Fachkräfte sollen zukünftig leichter in den deutschen Arbeitsmarkt kommen.

Der entsprechende Gesetzesentwurf der Bundesregierung „zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung“ wurde am Freitag mit 388 Stimmen, bei 234 Gegenstimmen und 31 Enthaltungen, beschlossen. Dieser sieht dafür drei Säulen vor: eine Fachkräftesäule, eine Erfahrungssäule und eine Potenzialsäule.

Zentrales Element der Einwanderung bleibe die Fachkräftesäule. Sie umfasse wie bisher die „Blaue Karte EU“ für ausländische Hochschulabsolventen sowie die nationale Aufenthaltserlaubnis für ausländische Fachkräfte mit einem deutschen oder in Deutschland anerkannten Abschluss. Wer einen solchen Abschluss hat, soll künftig jede qualifizierte Beschäftigung ausüben können. Mit dem Gesetzentwurf würden die bestehenden Gehaltsschwellen für Regel- und Engpassberufe „spürbar“ abgesenkt.

Zudem werde eine „niedrige Mindestgehaltsschwelle“ für Berufsanfänger mit akademischem Abschluss geschaffen, was die Arbeitsaufnahme für Berufseinsteiger erleichtere. Künftig soll auch international Schutzberechtigten, die ihren Schutzstatus in Deutschland oder einem anderen EU-Mitgliedstaat erhalten haben, eine „Blaue Karte EU“ ausgestellt werden. Für Inhaber einer solchen würden Arbeitgeberwechsel vereinfacht sowie Regelungen zur Ausübung von kurz- und langfristiger Intra-EU-Mobilität in Deutschland auch für Inhaber einer „Blauen Karte EU“ geschaffen, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat ausgestellt wurde. Zudem werde der Familiennachzug zu Inhabern dieses Aufenthaltstitels sowie die Erlangung der Erlaubnis zum Daueraufenthalt erleichtert.

Neu ist laut Bundesregierung, dass IT-Spezialisten künftig eine „Blaue Karte EU“ erhalten können, wenn sie zwar keinen Hochschulabschluss besitzen, „aber bestimmte non-formale Qualifikationen nachweisen können“. Mit diesen Regelungen soll die Attraktivität Deutschlands für besonders qualifizierte Drittstaatsangehörige gesteigert werden, heißt es in der Vorlage. Indem die Aufnahme eines Studiums in Deutschland „attraktiver“ gemacht werde, soll die Bildungsmigration gestärkt werden. Hierbei werde die Sicherung des Lebensunterhalts durch erweiterte Möglichkeiten zur Nebenbeschäftigung bei Studienaufenthalten erleichtert.

Dazu werde die Möglichkeit geschaffen, die Höchstbeschäftigungszeiten nach den sozialrechtlichen Regelungen zu sogenannten Werkstudenten auch aufenthaltsrechtlich anzuwenden, um im erlaubten Rahmen zulässiger Nebentätigkeiten während des Studiums zu bleiben, schreibt die Bundesregierung. Durch die Einführung einer neuen Aufenthaltserlaubnis für eine Anerkennungspartnerschaft soll für vorqualifizierte Drittstaatsangehörige das Erlangen eines in Deutschland anerkannten Abschlusses attraktiver werden, heißt es in dem Entwurf. Dazu könne das Anerkennungsverfahren – wie bisher nur im Rahmen von Vermittlungsabsprachen möglich – erst im Inland begonnen werden. Für Personen mit einem ausländischen, mindestens zweijährigen Berufsabschluss oder einem Hochschulabschluss soll zur Arbeitssuche eine Chancenkarte auf Basis eines Punktesystems eingeführt werden.

Zu den Auswahlkriterien sollen Sprachkenntnisse, Berufserfahrung, Alter und „Deutschlandbezug“ gehören. Die Chancenkarte biete Möglichkeiten zur Probearbeit oder Nebenbeschäftigung. „Der Wechsel in Aufenthaltstitel zu Erwerbs- oder Bildungszwecken wird gewährleistet“, schreibt die Regierung.




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