Das schlug die Mindestlohnkommission aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern am Montag vor. „Die Positionen lagen sehr weit auseinander, sodass es eines Vermittlungsvorschlags bedurfte“, sagte die Vorsitzende der Kommission, Christiane Schönefeld, in der Bundespressekonferenz.
Grundlage der Empfehlung sei eine „Gesamtabwägung“, bei der man sich am Tarifindex des Statistischen Bundesamtes orientiert habe. Der Mindestlohn in Deutschland war zum 1. Januar 2015 mit einer Höhe von damals 8,50 Euro brutto je Zeitstunde eingeführt worden. Nach mehreren Steigerungen beträgt er aktuell 12 Euro, wobei die letzte Erhöhung durch die Ampel-Koalition per Gesetz erfolgte und nicht auf Grundlage eines Vorschlags der Mindestlohnkommission. Letztere berät regelmäßig über eine Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns.
Das Gremium wird alle fünf Jahre durch die Bundesregierung neu berufen und besteht aus einem Vorsitzenden, je drei stimmberechtigten ständigen Mitgliedern der Arbeitnehmer- und der Arbeitgeberseite sowie zwei beratenden Mitgliedern.