Die Länder verlangen unter anderem ein „Vorschaltgesetz zur Sicherung der Liquidität der Krankenhäuser und zur Vermeidung eines kalten Strukturwandels in den Jahren 2024 und 2025“, heißt es in einem Forderungspapier, das auf Mittwoch datiert ist und über das das „Handelsblatt“ (Donnerstagausgabe) berichtet. Damit pochen die Länder auf zusätzliche Mittel für die Krankenhäuser, um Insolvenzen zu verhindern, noch bevor die Reform greift.
Das Schriftstück bezieht sich auf ein Eckpunktepapier des Bundesgesundheitsministeriums zur Klinikreform, über das am Donnerstag verhandelt wird. Die Länder lehnen darin auch vehement das von Lauterbach geplante Transparenzvorhaben ab. Im Grund geht es dabei um eine Deutschlandkarte, aus der Patienten für jedes Krankenhaus entnehmen können, in welcher Qualität es eine Behandlung anbietet. So soll für jeden ersichtlich werden, ob die Klinik der Wahl die vom Bund vorgegebenen Qualitätskriterien erfüllt oder nicht. Diese Veröffentlichung sei „entschieden abzulehnen“, schreiben die Länder. „Es würden ansonsten Tatsachen geschaffen, die für die Krankenhäuser gegebenenfalls rufschädigend wirken.“ Zudem fordern die Länder deutlich mehr Zeit, die Reform umzusetzen. Die Länder wollen nicht schon 2024 damit beginnen, die Leistungsgruppen zuzuweisen, sondern erst Ende 2026. Leistungsgruppen sind bundeseinheitliche Qualitätsstandards, die Krankenhäuser der Reform zufolge zukünftig erfüllen müssen, um Geld von den gesetzlichen Krankenkassen zu erhalten. Sie sind der Kern des Vorhabens, da damit erreicht werden soll, dass nur noch qualifizierte Kliniken komplizierte Eingriffe machen. Finanzwirksam würde die Reform dann erst 2028 und nicht, wie vorgesehen 2026.