Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion. Konkret soll es damit jedes Jahr 100 Euro mehr geben.
Ferner plant die Bundesregierung zum Wintersemester 2023/2024, die Regelförderzeit von Promotionsstipendien von zwei auf drei Jahre zu erhöhen, heißt es. Sie kann zudem einmalig um sechs Monate „aus wichtigem Grund verlängert werden, wenn dies zur Sicherung des Fördererfolgs oder der Qualität des wissenschaftlichen Arbeitens erforderlich ist“. Die Unionsfraktion hatte in ihrer Kleinen Anfrage darauf hingewiesen, dass Promotionsstipendien seit 2016 nicht mehr an die real gestiegenen Lebenshaltungskosten angepasst worden seien.