Das rechtliche Instrumentarium hierfür sei vorhanden, „Landkreise können bei Wasserknappheit sogenannte Allgemeinverfügungen erlassen, um bestimmte Nutzungen einzuschränken“, sagte der Leiter der Fachabteilung Wasser und Boden am UBA, Christoph Schulte, dem „Handelsblatt“. Für den Städte- und Gemeindebund sind Wassersparmaßnahmen schon lange ein realistisches Szenario.
„Der Klimawandel hat die Wasserversorgung erreicht“, sagte Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg dem „Handelsblatt“. Mit Blick auf mögliche Entlastungsmaßnahmen verwies er auf das vergangene Jahr, als Hitze und Dürre regional zusätzliche Maßnahmen erfordert hätten. „In einzelnen Landkreisen wurde der Wasserverbrauch eingeschränkt, zum Beispiel durch das Verbot, den Rasen zu sprengen, Pools zu befüllen oder Autos zu waschen.“ Vielerorts, etwa in Teilen Niedersachsens und Hessens, gelten zum Teil seit Wochen schon solche Beschränkungen.
Weitere Einschnitte sind nicht ausgeschlossen. Die trockenen und heißen Sommer der vergangenen Jahre zeigen, welche Gegenmaßnahmen noch ergriffen werden könnten. „So durfte bei Niedrigwasser nicht mehr aus Flüssen bewässert werden, um die Lebensgemeinschaften in den Gewässern zu schützen“, sagte UBA-Experte Schulte. „Es gab in einigen Regionen auch Einschränkungen und Hinweise zur Verwendung von Trinkwasser, um die Spitzenwerte zu senken und die Infrastrukturen zu entlasten.“