„Das besonders beschleunigte Verfahren erfordert im Wesentlichen einen einfach gelagerten Sachverhalt oder aber eine klare Beweislage. Dies gilt selbstverständlich auch für die sogenannten `Freibad-Fälle`. Wer das beschleunigte Verfahren für das Allheilmittel zur Bekämpfung von aktuell auftretenden Kriminalitätsphänomenen hält, der irrt“, sagte Nordrhein-Westfalens Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) der „Welt“ (Mittwochausgabe).
Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) sagte: „Ich teile die grundsätzliche Auffassung von Herrn Linnemann, dass bei Gewalttätern durchgegriffen werden muss und die Strafe zügig erfolgen soll.“ Für Schnellverfahren eigneten sich nicht alle Fälle, so der Bayerische Justizminister. „Der Sachverhalt muss einfach oder die Beweislage klar sein, zum Beispiel weil ein Geständnis vorliegt.“
Die Richter prüften dann auf Antrag der Staatsanwaltschaft, ob der Fall geeignet ist, so Eisenreich. „Das beschleunigte Verfahren kommt daher in Bayern nur in etwa fünf Prozent aller Anklagen zur Anwendung.“