Große Mehrheit der Blue-Card-Inhaber bleibt länger als fünf Jahre

Die deutliche Mehrheit der Blue-Card-Inhaber bleibt längerfristig in Deutschland.

Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) am Freitag mitteilte, lebten 83 Prozent derjenigen, die diesen Aufenthaltstitel zwischen 2012 und 2017 erhielten, nach fünf Jahren weiterhin in der Bundesrepublik. Im Vergleich zu internationalen Studierenden (55 Prozent) weisen Inhaber einer Blue Card nach fünf Jahren somit eine höhere Verbleibquote auf.

Die Blue Card beziehungsweise Blaue Karte EU wurde 2012 für akademische Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten eingeführt. Von 2012 bis 2022 haben nach einer Auswertung des Ausländerzentralregisters fast 200.000 Personen aus Nicht-EU-Staaten erstmalig eine Blue Card erhalten, zwischen 2012 und 2017 waren es knapp 68.900. Die meisten der Letzteren besaßen die indische Staatsangehörigkeit (22,4 Prozent), gefolgt von Personen mit chinesischer (8,7 Prozent) oder russischer (7,5 Prozent). Ein Großteil der Personen, die zwischen 2012 und 2017 erstmalig eine Blue Card erhalten haben, besaß nach fünf Jahren eine Niederlassungserlaubnis (59,9 Prozent). Weitere 11,3 Prozent wurden eingebürgert, 9,0 Prozent besaßen weiterhin eine Blue Card und 3,1 Prozent besaßen einen anderen Aufenthaltstitel. 16,7 Prozent lebten hingegen nicht mehr in Deutschland. Im Vergleich zu Blue-Card-Inhabern ist bei internationalen Studierenden die Verbleibquote geringer. Rund 219.600 internationale Studierende erhielten zwischen 2006 und 2012 erstmals einen Aufenthaltstitel zu Studienzwecken in Deutschland. Die meisten von ihnen hatten die chinesische Staatsangehörigkeit (19,6 Prozent). Darauf folgen Personen mit amerikanischer (6,9 Prozent) und russischer (6,4 Prozent) Staatsangehörigkeit. Nach fünf Jahren lebten 55 Prozent der ehemaligen internationalen Studierenden weiterhin in Deutschland, nach zehn Jahren waren es noch 46 Prozent. Darunter stellten diejenigen mit einer dauerhaften Niederlassungserlaubnis sowie Eingebürgerte die größte Gruppe unter den weiterhin in Deutschland lebenden ehemaligen Studierenden dar. Demnach hatte rund ein Viertel (24,8 Prozent) der ursprünglich 219.600 Studierenden nach zehn Jahren ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht durch die deutsche Staatsangehörigkeit oder eine Niederlassungserlaubnis.

Die zweitgrößte Gruppe bildeten Personen mit einem befristeten Aufenthaltstitel zu Erwerbszwecken (5,7 Prozent), so die Behörde.




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