Regionalverband: Kindertagespflege: Neue Satzung und Einmalzahlung beschlossen

Die Regionalversammlung hat in ihrer neuesten Sitzung eine Änderung der Satzung für die ⁢Kindertagespflege beschlossen. Ab ⁢dem 1. Januar 2024 treten die neuen⁢ Regelungen ⁣in Kraft. Die wichtigsten Änderungen betreffen die ‌Vergütung der Kindertagespflegepersonen. Zukünftig erhalten sie ⁤5,55 Euro pro

Die Regionalversammlung hat in ihrer neuesten Sitzung eine Änderung der Satzung für die ⁢Kindertagespflege beschlossen. Ab ⁢dem 1. Januar 2024 treten die neuen⁢ Regelungen ⁣in Kraft. Die wichtigsten Änderungen betreffen die ‌Vergütung der Kindertagespflegepersonen. Zukünftig erhalten sie ⁤5,55 Euro pro Kind und Betreuungsstunde. Nach fünf Jahren Tätigkeit steigt ‍das Gehalt auf ‍6 Euro pro Kind und Betreuungsstunde.⁢ Außerdem wird‍ die‍ Vor-‍ und Nachbereitungszeit mit 11,55 Euro pro Monat⁢ und Kind vergütet. Zusätzlich erhalten die​ Tagesmütter und -väter zwei⁤ zusätzliche⁤ Tage für Weiterbildungen. Die neue Satzung regelt auch den finanziellen Aspekt der Mittagsverpflegung. Die Tagespflegepersonen erhalten 25,20 Euro pro Monat und Kind, wobei dieser Betrag als Elternbeitrag⁢ vom Jugendamt erhoben‍ wird. Berechtigte Eltern haben die Möglichkeit, dass dieser Betrag über die⁢ Leistungen für Bildung und Teilhabe übernommen wird.⁣ Die ⁤Einführung der ⁤neuen Satzung bedeutet für den ‍Regionalverband einen Mehraufwand von etwa ⁢einer Million Euro.

Um den gestiegenen Sachkosten gerecht zu⁢ werden und da die neue Satzung erst ab dem 1. ⁤Januar ⁤2024 ‌gilt, ⁤wurde auch eine einmalige Zahlung beschlossen. Jede Kindertagespflegeperson erhält zeitnah 400 Euro, unabhängig von der Anzahl der betreuten Kinder.

Ab September bietet die Servicestelle Kinderbetreuung⁣ und Kindertagespflege eine gebührenfreie verkürzte Qualifizierung für ausgebildete pädagogische Fachkräfte an. Die dreimonatige Qualifizierung beginnt am 5. September⁤ 2023. In den 80 Unterrichtseinheiten erhalten die Teilnehmenden Informationen über den Kinder- und⁤ Unfallschutz,⁢ die frühkindliche Entwicklung, den Aufbau einer ⁢Kindertagespflegestelle, die selbständige Tätigkeit, das Erstellen eines Finanz- und Businessplans, die Erziehungspartnerschaft mit Eltern sowie über die versicherungs- und steuerrechtlichen Rahmenbedingungen. Auch die rechtlichen Grundlagen, die Erstellung⁤ eines eigenen pädagogischen⁤ Konzepts sowie die Vertragsgestaltung werden behandelt. Das Angebot richtet sich nicht nur an Erzieherinnen und Erzieher, sondern ausdrücklich auch an ‍Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger, Kinderkrankenschwestern und Kinderkrankenpfleger, ⁢Kinderpflegerinnen ⁣und Kinderpfleger sowie an Absolventinnen und Absolventen von Studiengängen akademischer Sozialberufe.

Weitere Informationen zur verkürzten Qualifizierung finden Sie online unter www.service-kinderbetreuung.de.


Quelle: Regionalverband Saarbrücken
Bildrechte: Regionalverband Saarbrücken



Bildquellen

  • Saarbrücker Schloss: RVSB, Künstler: Christof Kiefer

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