„Hier müssen wir nach all der Krisengesetzgebung wieder in den Normalmodus zurückkehren“, sagte Buschmann dem „Handelsblatt“ (Montagausgabe). „Erst hatten wir die Corona-Pandemie zu bewältigen, dann kam es zu dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine. Darauf folgten die Energiekrise und eine starke Inflation“.
Auf alle diese Dinge habe man schnell und entschlossen reagieren müssen, sagte der Justizminister. „Aber dieser Krisenmodus darf sich im Gesetzgebungsverfahren nicht einschleifen“. Laut Buschmann dienen ausreichende Fristen letztlich der Qualitätssicherung. Als Beispiel nannte er eine Auswertung für das vergangene Jahr, die zeigte, wie wenig Zeit dem Justizministerium gelassen wurde, um die Rechtsprüfungen durchzuführen. „Wir haben eine Stichprobe gezogen von 261 Verfahren und festgestellt, dass in 40 Prozent der Fälle andere Ministerien uns Fristen von 24 Stunden oder weniger gesetzt haben“, sagte Buschmann. „Es ist also kein Wunder, wenn wir das gelegentlich zum Anlass für Kritik nehmen.“