Neben dem Umgang mit Drittländern wie Indien geht es dabei auch um neue Regeln zum Export gemeinsam produzierter EU-Rüstungsgüter. „Wie genau wir die europäische Zusammenarbeit stärken wollen, ist noch Gegenstand koalitionsinterner Gespräche“, sagte der zuständige Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, Sven Giegold, dem „Tagesspiegel“.
Er sei aber optimistisch, dass man sich bald verständigen könne – das Gesetz habe eine „hohe Priorität“. Für den konkreten Fall habe sein Ministerium vorgeschlagen, „dass unter den beteiligten Herstellernationen künftig mit Mehrheit über einen Export entschieden wird – je nach Anteil am fraglichen Rüstungsgut“. In den fortschreitenden Verhandlungen verfolgt die Bundesregierung unterschiedliche Ziele: So sollen die Regeln „restriktiver“ werden. „Wir buchstabieren erstmals in einem Gesetz genau aus, welche Kriterien für Rüstungsexporte gelten – Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaat in den Empfängerländern spielen dabei eine zentrale Rolle“, sagte Giegold der Zeitung.
Grundsätzlich wolle man zwar nicht in Länder mit bewaffneten Konflikten liefern, andererseits „öffnen wir uns den neuen Realitäten“: Die Bundesregierung stelle „sehr viel deutlicher als bisher klar, dass wir sehr bewusst Rüstungsexporte in Drittländer genehmigen, mit denen wir Grundwerte und Sicherheitsinteressen teilen.“ Nur weil das Wirtschaftsministerium mit Robert Habeck und ihm unter grüner Führung stehe, „machen wir aus dem Rüstungsexportkontrollgesetz kein friedenspolitisches Manifest, sondern setzen den Koalitionsvertrag und Lehren aus der Zeitenwende um“. Generell werde es jedoch „immer bei Einzelfallentscheidungen bleiben, in der die jeweiligen Kriterien gegeneinander abgewogen werden müssen“.