Neben Hessen wollen Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, aber auch Brandenburg und Schleswig-Holstein dafür sorgen, dass die Bürger für ihre Kommune erfahren, welcher Hebesatz mit Wirksamwerden der Reform aufkommensneutral wäre. Das ergab eine Umfrage der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ unter sämtlichen Bundesländern zum Stand der Umstellungsarbeiten (Montagsausgabe).
Man wolle Transparenz ermöglichen, ob mit den Hebesätzen Steuern gesenkt, erhöht oder gleich gelassen würden, wenn die Reform Anfang 2025 in Kraft tritt, schrieb die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen. „Das Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen wird daher sämtliche Kommunen öffentlich über den jeweiligen Hebesatz informieren, der zur Aufkommensneutralität in der jeweiligen Kommune führt.“ Niedersachsen hat nach Angaben der FAZ seinen Gemeinden aufgegeben, neben dem festgesetzten Hebesatz den Hebesatz zu veröffentlichen, der aufkommensneutral wäre. Schleswig-Holstein plant ein Transparenzregister, aus dem hervorgehen soll, wie die Gemeinden ihre Hebesätze für das Jahr 2025 einstellen müssten, um Einnahmen in derselben Höhe wie vor der Reform zu erzielen. In Potsdam bereitet man dazu ein öffentliches digitales Verzeichnis vor. Die neue Grundsteuer tritt Anfang 2025 in Kraft. Etwa 36 Millionen Immobilien müssen dafür neu bewertet werden. Das Aufkommen aus der Grundsteuer, derzeit rund 15 Milliarden Euro, steht den Kommunen zu. Sie entscheiden über den Hebesatz und damit über die konkrete Belastung eines jeden einzelnen. Die Grundsteuer trifft alle, Eigentümer zahlen sie direkt, Mieter tragen ihren Teil über die Umlage.