Habeck-Berater skizzieren Reform des Bundeswehr-Beschaffungswesens

Berater von Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) empfehlen eine Reform des militärischen Beschaffungswesens, um die Bundeswehr schneller besser ausrüsten zu können.

Bisher war es üblich, dass der Haushaltsausschuss vor der Vertragsunterzeichnung teurer Projekte vorgelegt bekam. Mit dem Sondervermögen Bundeswehr sei aus einer Praxis eine Regel geworden, gibt der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz in seinem neuesten Gutachten zu bedenken.

„Diese sogenannte Parlamentsschleife führt zu einer Vermischung von Legislative und Exekutive“, zitiert die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ daraus. Zur gewollten Entscheidungsgewalt der Regierung gehöre die Befugnis, Geld auszugeben. „Das Parlament hat auch nicht die sachliche Kompetenz, um einzelne Beschaffungsvorgänge im Detail zu beurteilen.“ Es wäre nicht sinnvoll, dass es diese Kompetenz aufbaue.

„Der Parlamentsvorbehalt ist als zusätzliche Kontrolle gedacht, führt aber dazu, das Vergabeverfahren zu verteuern, intransparenter und lobbyanfälliger zu machen und zeitlich in die Länge zu ziehen“, heißt es in dem Gutachten. Habecks Berater schlagen vor, diese Regel aufzuheben. Das Gutachten soll am Dienstag vorgestellt werden. Kritisch bewerten die Wissenschaftler eine weitere Sonderregelung: die mögliche Beschränkung der Auftragsvergabe zugunsten europäischer Kooperationsprojekte.

„Wenn die Regel greift, können auch Anbieter aus anderen Nato-Staaten, insbesondere aus den USA, ausgeschlossen werden. Die Regel hat also einen protektionistischen Effekt“, schreiben sie. Besser wäre es, für die Förderung der eigenen Industrie eine transparente Regel zu schaffen. „Zu diesem Zweck könnte man zum Beispiel Projekten einen definierten Bonus in der Vergabeentscheidung geben.“

Beim Beschaffungsverfahren sprechen sich die Autoren für eine Beschleunigung des Verfahrens aus, das unterlegenen Anbietern die Möglichkeit gibt, den Vorgang überprüfen zu lassen. Die zuständige Vergabekammer ist beim Bundeskartellamt angedockt. Darüber hinaus gibt es eine Beschwerdemöglichkeit beim Oberlandesgericht Düsseldorf. Die einfachste Lösung wäre eine Verkürzung des Instanzenzugs, heißt es.

Die Autoren regen dem Bericht zufolge einen Verzicht auf die Vergabekammer an.




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