So wurde die Obergrenze des Wehrdienstalters von 27 Jahren auf nunmehr 30 Jahre angehoben, berichtet die russische Nachrichtenagentur RIA. Die Strafzahlungen für Rekruten, die ihren Termin bei einem Wehrmelde- oder Einberufungsamt nicht wahrnehmen, wurden drastisch erhöht. Ebenfalls angehoben wurden die Strafen für diejenigen, die nach der Zustellung einer Einberufung ihren Wohnort verlassen, ohne dies beim zuständigen Wehrmeldeamt anzuzeigen.
Als zugestellt zählt ein Bescheid zukünftig auch dann, wenn er online in einem entsprechenden Register veröffentlicht worden ist. Rekruten ist es überdies verboten, ab dem Tag der Zustellung des Bescheids aus Russland auszureisen. Wer ohne die Angabe eines triftigen Grundes nicht zu seinem Termin auf dem Wehrmeldeamt erscheint, muss bereits am nächsten Tag damit rechnen, dass ihm die Fahrerlaubnis entzogen wird. Weitere Maßnahmen diesbezüglich sind das Verbot der Registrierung als Selbstständiger oder Unternehmer sowie die Einschränkung einer Kreditvergabe, berichtet RIA. Die Neuerungen treten am 01.01.2024 in Kraft. Bei den letzten Mobilisierungswellen des russischen Militärs hatten sich viele Einberufene ins Ausland abgesetzt oder sich versteckt, um keinen Militärdienst leisten zu müssen.