Arbeitskammer fordert Mindestlohn auch für Ferienjobs

Die Arbeitskammer des Saarlandes unterstützt die Forderung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) nach einem Mindestlohn auch für jugendliche Ferienjobber. „Gleiche Arbeit muss auch gleich entlohnt werden“, so Jörg Caspar, Vorstandsvorsitzende der Arbeitskammer. „Dass die exakt gleiche Arbeit aber unterschiedlich bezahlt wird, je nachdem, ob die Person, die sie ausführt, über oder unter 18 Jahre alt ist, ist daher völlig unverständlich und muss dringend geändert werden“, so Caspar. Die AK fordert zudem eine deutliche Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns.

Der ​Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) fordert​ aktuell, dass ⁤der Mindestlohn auch für jugendliche Ferienjobber​ gelten sollte. Diese Forderung sollte eigentlich selbstverständlich sein, betont ⁤DGB-Sprecher Caspar. Zudem gibt es in Tarifverträgen normalerweise keine Ausnahmen von der tariflichen Entlohnung für Personen unter 18 Jahren. Die Tariflöhne liegen⁢ zudem über dem Mindestlohn.


Bei diesem Text handelt es sich um eine unbearbeitete Pressemeldung der Arbeitskammer des Saarlandes, die im Original hier nachzulesen ist.



Bildquellen

  • Arbeitskammer: Arbeitskammer des Saarlandes

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