Verordnung für mehr Recycling im Bau in Kraft getreten

Zum 1. August ist eine Verordnung in Kraft getreten, mit der die Verwendung mineralische Abfälle wie Bodenaushub, Bauschutt oder Schlacken bundeseinheitlich geregelt wird.

Laut Bundesumweltministerium soll sie dafür sorgen, dass vermehrt recycelte Baustoffe zum Einsatz kommen: Qualitätsgeprüfte Ersatzbaustoffe können nun ohne wasserrechtliche Erlaubnis bundesweit verwendet werden. „Mit der neuen Ersatzbaustoffverordnung gehen wir einen Riesenschritt in Richtung Kreislaufwirtschaft im Bausektor“, sagte der Parlamentarische Staatssekretär Christian Kühn (Grüne).

„Wir beenden die Kleinstaaterei bei der Frage der recycelten Baustoffe und schaffen bundesweit einheitliche Regeln.“ Kühn kündigte an, dass im nächsten Schritt Sekundärbaustoffe, die qualitativ hochwertig und aus Umweltsicht unbedenklich sind, künftig nicht mehr als Abfall gelten sollen. „Damit werden sie auch für Bauherren attraktiver. Keine Gemeinde will zum Beispiel einen Kindergarten aus Bauabfällen errichten, sondern aus guten Baustoffen, von denen keine Gesundheitsgefahren und andere Sicherheitsrisiken ausgehen.“ Dem Umweltministerium zufolge gehen rund 60 Prozent des Abfallaufkommens in Deutschland auf mineralische Abfälle zurück. In mineralischen Abfällen stecke ein „enormes Recycling-Potenzial“, weil diese zu hochwertigen mineralischen Ersatzbaustoffen aufbereitet werden könnten, hieß es. Recycling-Baustoffe kommen derzeit vor allem beim Bau von Straßen, Bahnstrecken, befestigten Flächen, Leitungsgräben, Lärm- und Sichtschutzwällen oder im Hochbau als Recycling-Beton zum Einsatz.




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